Finanzierung & Bildungsgutschein

TrauDichWas-Leistungen werden nicht von den Krankenkassen übernommen. In der Regel wird privat bezahlt, in einzelnen Fällen wird über die Eingliederungshilfe gemäß §35a KJHG abgerechnet.

Einzel-Nachhilfe vom Fachlehrer wird für die Klasse 1 bis 13 gern auch über das Bildungspaket abgerechnet. Prüfen Sie, ob Ihnen diese aus öffentlichen Geldern finanzierte Leistung zusteht:

www.bildungs-karte.org

Bildungsgutschein

Aus dem Bildungspaket wird für Nachhilfe eine Unterstützung bezahlt. Dazu müssen die Eltern einen entsprechenden Antrag stellen. Zuständig für den Antrag sind entweder die örtlichen Jobcenter oder die Kreisverwaltungen bzw. Landratsämter (Bürgermeister). Bei einigen Kommunen können die Anträge auch aus dem Internet heruntergeladen werden. Gerne sind wir Ihnen bei der Antragsstellung behilflich.

 

Die Beantragung erfolgt in vier Schritten:

1. Nachhilfebedarf Feststellen

Sobald die Versetzung gefährdet ist bzw. das Klassenziel nicht erreichbar scheint, sollten Sie mit Ihrem Kind besprechen, ob Nachhilfe sinnvoll ist. Nachhilfe kann bereits zum Schuljahresanfang sinnvoll sein, wenn bereits im Vorjahr Schwierigkeiten in der Schule vorhanden waren, auch wenn die Versetzung nicht gefährdet war.

2. Umfang der Nachhilfe feststellen

Sobald der Bedarf klar ist, sollte unbedingt mit dem Kind der Umfang der Nachhilfe festgelegt werden. Zu großer Umfang  kann Ihr Kind unter zu großen Druck versetzen. Bei zu geringem Umfang kann der Lernerfolg ausbleiben. Gerne sind wir Ihnen bei der Feststellung des Umfangs der Nachhilfe behilflich.

3. Bestätigung der Schule einholen

Sobald der Umfang der Nachhilfe klar ist, sollte der Fachlehrer (oder/und der Klassenlehrer) die Notwendigkeit der Nachhilfe bestätigen. ACHTUNG: Dazu gibt es von jeder zuständigen Einrichtung unterschiedliche Formulare. Eine Förderung ohne Bestätigung kann nicht erfolgen.

4. Antrag stellen

Das Formular von der Schule reichen Sie zusammen mit dem Antrag der zuständigen Einrichtung bei Ihrer Kreisbehörde, dem Bürgerbüro oder dem Jobcenter ein. Das kann per Post oder persönlich erfolgen. Die Bearbeitung erfolgt in der Regel kurzfristg. Sie erhalten anschließend einen Bescheid, den Sie bei TrauDichWas im Original vorlegen (Wir erstellen dann eine Kopie für Sie.).